Begegnungszonen

Raum gemeinsam nutzen

Die zuständige Stelle Verkehrsplanung der Stadt Bern beschreibt in ihren Broschüren die «Spielregeln» für Begegnungszonen wie folgt:

«In der Begegnungszone darf man sich auf der Fahrbahn aufhalten und spielen, denn es gilt Tempo 20 und Fussgängervortritt. Der Fahrzeugverkehr darf aber nicht unnötig behindert werden. Deshalb dürfen keine festen Installationen die Fahrbahn versperren. Erlaubt sind mobile Spiele.
Damit Fahrzeuglenkende schnell merken, dass sie sich in einer Begegnungszone befinden, werden in der Stadt Bern alle Begegnungszonen mit den gleichen Elementen und Markierungen ausgestattet. Diese Elemente dienen der Verkehrsberuhigung und -sicherheit. Sie dürfen weder verschoben noch entfernt werden.»

Die beiden Publikationen der Stadt Bern zum Thema: