GV 2020/2021

In der Folge finden Sie die Resultate der Stimmenauszählung vom 25. Mai 2021 sowie die detaillierte Auflistung als PDF.
Die Veröffentlichung des ganzen Feststellungsprotokolls erfolgt in der Juniausgabe des Hefts «Im Wylergut».

 

Resultate der GV 2021

 
Traktandum 1 – Genehmigung des Geschäftsberichts 2019
Die Generalversammlung genehmigt den Jahresbericht 2019.
 
 
Traktandum 2 – Betriebsrechnung & Bilanz sowie Gutschrift des Gewinnvortrags 2019
Die Betriebsrechnung, die Bilanz sowie die Gutschrift des Gewinnvortrags 2019 sind angenommen.
 
 
Traktandum 3 – Décharge 2019
Dem Vorstand und der Geschäftsführung wird für das Jahr 2019 die Décharge erteilt.
 
 
Traktandum 4 – Genehmigung des Geschäftsberichts 2020
Die Generalversammlung genehmigt den Jahresbericht 2020.
 
 
Traktandum 5  – Betriebsrechnung & Bilanz 2020 sowie Gutschrift des Gewinnvortrags 2020
Die Betriebsrechnung, die Bilanz sowie die Gutschrift des Gewinnvortrags 2020 sind angenommen.
 
 
Traktandum 6 – Décharge 2020
Dem Vorstand und der Geschäftsführung wird für das Jahr 2020 die Décharge erteilt.
 
 
Traktandum 9
 
Genossenschaftsbeitrag von CHF 40.-
Der Genossenschaftsbeitrag für das Jahr 2021 ist angenommen.
 
Budget 2021
Das Budget für das Jahr 2021 ist angenommen.
 
Provisorisches Budget 2022
Das provisorische Budget für das Jahr 2022 ist angenommen.
 
 
Traktandum 11
 
Wahl Verwaltungsmitglieder in corpore
Die Generalversammlung wählt die Verwaltungsmitglieder für 4 weitere Jahre.
 
Wahl Fabienne Käppeli
Die Generalversammlung wählt Fabienne Käppeli in die Verwaltung.
 
Wahl Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt die Contafin AG als Revisionsstelle wieder.
 
 
Traktandum 12
 
Antrag Sitzplatz
Der Antrag ist abgelehnt.
 
Gegenvorschlag Sitzplatz
Der Gegenvorschlag ist angenommen.
 
Bei Stimmengleichheit wäre ebenfalls der Gegenvorschlag in Kraft getreten.
 
 
Traktandum 13
 
Antrag Anpassung Hausordnung
Der Antrag ist angenommen.
 
 
Traktandum 14
 
Antrag Hochbeete
Der Antrag ist abgelehnt.
 
Gegenvorschlag Hochbeete
Der Gegenvorschlag ist angenommen.
 
Bei Stimmengleichheit wäre ebenfalls der Gegenvorschlag in Kraft getreten.
 
 
Traktandum 15 – Antrag Sonnensegel
Der Antrag ist abgelehnt.
 
 

 

Allgemeine Informationen zur GV 2020/21

Die Verwaltung hat wegen der Pandemie-Massnahmen beschlossen, die Generalversammlung ausschliesslich auf schriftlichem Weg durchzuführen. Der 19. Mai 2021 blieb bestehen und galt nun als Abstimmungstag, bis zu welchem die Stimmcouverts bei der Genossenschaft eingetroffen sein mussten (Poststempel).

Jede*r Genossenschafter*in hatte Ende April ein Dossier mit den Informationen zu den Abstimmungen, den Stimmzetteln und den Stimm- bzw. Rückantwortcouverts erhalten. Alle Genossenschafter*innen hatten bis zum 9. Mai 2021 die Möglichkeit, sich zu den Themen der GV zu äussern. Eingereichte Wortmeldungen und Stellungnahmen finden Sie weiter unten.

Geplant und durchgeführt wurde die schriftliche Generalversammlung gemäss den Empfehlungen des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Auch Auszählung, Feststellung der Ergebnisse und das Protokoll erfolgen nach dem empfohlenen Vorgehen. 

 

Stellungnahmen von Genossenschafter*innen

Fragen von Felix Walter

Bei Traktandum 12 wird aufgeführt, dass im Antrag der Genossenschafter*innen keine Kostenschätzung enthalten ist. Warum hat die Verwaltung für ihre Gegenvorschläge (auch) keine Kostenschätzung erstellt und publiziert? Wäre es möglich, dies für alle relevanten Anträge noch nachzuholen und auf der Website zu publizieren?

Antwort Verwaltung:
Gerne möchten wir die Formulierung der Kosten noch etwas präzisieren. Es geht nicht nur um die Kosten der Erstellung, es geht insbesondere um die jährlich wiederkehrenden Unterhalts- und Reinigungskosten. Aus Zeitgründen war keine detaillierte Kostenschätzung möglich. Nach erster Einschätzung können die Erstellungskosten aller Anträge und auch der Unterhalt über das ordentliche Unterhaltsbudget finanziert werden.

Wie hoch ist der amtliche Wert und wie hoch der Gebäudeversicherungswert der Liegenschaften der Genossenschaft?
Der amtliche Wert ist CHF 45 Mio. Der Gebäudeversicherungswert ist CHF 52 Mio.

Auf der Website ist die Projektskizze von Ecoptima publiziert. Darin steht, dass an der GV der Prozess ausgelöst wird (inkl. Kosten / Auftrag)? Stimmt dies, und wenn ja, in welchem Traktandum ist dies der Fall? Als Teil der mittelfristigen Finanzplanung im Traktandum 8? Sollte dieses wichtige Geschäft mit hoher Kostenfolge nicht explizit erläutert und der Kredit zur Diskussion gestellt werden?

Es wird nur die nächste Phase bis zur GV 2022 ausgelöst. Die entsprechenden Aufträge sind noch nicht vergeben und werden etappenweise ausgelöst. Die Kosten sind im Budget 2021 + 22 enthalten (siehe auch Mittelfristige Bauplanung Traktandum 7). Abgestimmt darüber wird im Traktandum 9, mittels Annahme oder Ablehnung des Budgets. In der nächsten Phase geht es um die Bedürfnisabklärung innerhalb der Genossenschaft. Den Entscheid für die Strategie der Siedlungsentwicklung der Genossenschaft möchten wir an der Generalversammlung 2022 separat traktandieren und zur Diskussion stellen.


Liebe Genossenschafter*innen

Als Mitinitiantin und Mitunterzeichnerin der Anträge 1-4  von Genossenschafter*innen (Traktandum 12-15) möchte ich mich für eine familienfreundliche, gemeinschaftliche und alltagspraktische Quartiergestaltung einsetzten. Die genannten Rasenflächen zwischen den Mehrfamilienhäusern sollen nicht nur möglichst pflegeleichte und sterile Grünflächen sein, sondern Lebens- und Begegnungsort werden.
Zum Antrag 1 möchte ich erwähnen, dass genau der fixe Tisch mit Sonnensegel das Hauptelement des Sitzplatzes darstellen.
Der Gegenvorschlag der Verwaltung stellt «nur» eine Sitzgelegenheit dar, die sich mit der Umsetzung der bereits vorab geplanten Baumbank (die ohne grossflächigen Betonplatten auskommt) auf der gleichen Rasenfläche sowieso erübrigen würde.
Danke für die Unterstützung der Anträge!

Rebecca Hertzog


Stellungnahme zu den Traktanden 12-15

Als Mieterin an der Polygonstrasse wünsche ich mir eine lebendige Genossenschaft, …

… in welcher das Mitwirken der Genossenschafter*innen erwünscht ist und geschätzt wird.
… in welcher den Genossenschafter*innen Verantwortung übertragen wird, aber nicht durch vorgegebene Regeln und Nutzungsbedingungen, sondern z.B. in Form von Arbeitsgruppen.
… welche finanzielle und materielle Mittel zur Verfügung stellt, die das soziale und nachbarschaftliche Zusammenleben fördern, so dass alle daran teilhaben können.
… in welcher nicht aus Angst vor Littering und Vandalenakten alles verhindert wird.
… welche nicht an veralteten Konzepten festhält, sondern Veränderungen gegenüber offen ist und sich weiterentwickelt.

Darum DANKE, liebe Genossenschafter*innen, dass ihr am 19. Mai für die vier Anträge stimmt!
Martina Spescha


Stellungnahme zu den Anträgen der Genossenschafter*innen Traktandum 12 bis 15

Wie überall in der Stadt (siehe Artikel «Wie die Pandemie die Berner Quartiere verändert», Bund vom 7.5.2021) ist auch unter einigen Mietern der Mehrfamilienhäuser der Wunsch nach mehr Mitspracherecht betreffend Gestaltung des Aussenraums aufgetaucht. Die Verhandlungen mit der Verwaltung verliefen aber sehr zäh und viele Vorschläge wurden abgelehnt. Darum gelangen wir mit unseren Anliegen an die Generalversammlung. Mir ist wichtig, dass die Diskussion über die Anträge konstruktiv verläuft.

Ich glaube nicht, dass der Unterhalt eines Sitzplatzes, eines Sonnensegels und Hochbeeten den Rahmen des Budgets sprengen wird. Ebenfalls denke ich nicht, dass wegen eines Tisches zwischen den Häusern Vandalismus entstehen wird. Beim Wegräumen von eventuell liegengelassenen Abfällen bin ich im Rahmen des «Wägliwüscher-Jobs» gerne bereit.

Marianne Heimgartner


Stellungnahme der Verwaltung

Unsere Empfehlungen und Gegenvorschläge zu den Traktanden 12 bis 15 finden Sie im GV Heft.

Die Verwaltung nimmt die Anliegen der Genossenschafter*innen ernst und hat an der Sitzung vom Mai entschieden, eine «Chropflärete» für das Zusammentragen der Bedürfnisse abzuhalten. Gerne werden wir im Juni einen solchen Anlass unter den Linden organisieren, sobald es die Massnahmen des BAG zulassen. Die physische Durchführung ist uns ein Anliegen, da diese Art des Austausches auch wegen der Absage bzw. schriftlichen Durchführung der GV in den vergangenen Monaten zu kurz gekommen ist.