Absichten und Vorgehen der SGW

Die Kommission Siedlungsentwicklung macht sich im Auftrag der Verwaltung im Zusammenhang mit einzelnen Baugesuchen von Einfamilienhausbesitzer*innen und dem anstehendem Sanierungsbedarf bei den Mehrfamilienhäusern Gedanken zur langfristigen ortsbaulichen Entwicklung des Gebiets «Wylergut» sowie zur strukturellen Entwicklung der Genossenschaft. Mittelfristiges Ziel ist es, verbindliche Spielregeln für die bauliche Entwicklung, welche den räumlichen Ansprüchen der Einfamilienhausbesitzer*innen und dem angestrebten Zielbild der SGW für das gesamte «Wylergut» entsprechen, gemeinsam zu definieren. Die Stadtbildkommission unterstützt die Erarbeitung eines entsprechenden Regelwerks. Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern regelt für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer*innen verbindlich, wie und wo gebaut werden darf. Im Zuge der Bauordnungsrevision wird die Grundordnung in den kommenden Jahren angepasst. Dies bietet der SGW die Chance, ihre Bedürfnisse für die nächsten 15 – 30 Jahre rechtzeitig und angemessen in die revidierte Bauordnung einfliessen zu lassen. Die Kommission Siedlungsentwicklung hat für die Generalversammlung 2021 einen Vorschlag für den gemeinsamen Prozess unter Einbezug der unterschiedlichen Interessengruppen der SGW erarbeitet. Neben dem strukturellen und dem räumlich-baulichen Entwicklungsprozess ist uns der Kommunikations- und Partizipationsprozess besonders wichtig. Damit wir unsere Anliegen der Stadt formell und fachlich richtig mitteilen können, haben wir zur Verstärkung für die nächsten Schritte bis zur GV ein Raumplanungsbüro beigezogen. 
Wichtig für alle Mieter*innen in den Mehrfamilienhäusern ist, dass die Wohnsicherheit immer gewährleistet bleibt.